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Wichtige Hinweise zu Extremwetterlagen
In Nordrhein-Westfalen gelten für das Jahr 2026 folgende Grundsätze bei plötzlichem Extremwetter (z. B. Glatteis, Sturm, Starkregen):
Entscheidung der Eltern: Sofern kein offizieller Schulausfall durch das Ministerium angeordnet wurde, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte im Einzelfall selbst, ob der Schulweg für Ihr Kind zumutbar und sicher ist.
Meldepflicht & Entschuldigung: Wenn Sie Ihr Kind aufgrund der Witterung zu Hause lassen, müssen Sie die Schule umgehend informieren. Das Fehlen gilt in diesem Fall als entschuldigt.
Offizieller Schulausfall: Über einen landesweiten oder regionalen Ausfall des Präsenzunterrichts entscheidet das Schulministerium NRW auf Basis von Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
Schulbetrieb während des Tages: Tritt das Wetterereignis während der Unterrichtszeit ein, kann die Schulleitung entscheiden, den Unterricht vorzeitig zu beenden, um einen sicheren Heimweg zu ermöglichen.
Betreuung: Die Schulen sind verpflichtet, eine Notbetreuung für Schüler sicherzustellen, die trotz Ausfalls eintreffen oder nicht sofort nach Hause können.
Sonderregelungen bei Hitze/Kälte:
Hitzefrei: Kann erteilt werden, wenn die Raumtemperatur 27 °C überschreitet.
Kälte: Unterricht in Präsenz findet in der Regel nicht mehr statt, wenn die Raumtemperatur unter 16 °C (Sporthallen 14 °C) sinkt.
Empfehlung für Sie:
Prüfen Sie regelmäßig die offizielle Warnkarte des DWD für NRW oder nutzen Sie Apps wie NINA oder WarnWetter. Schauen Sie zudem regelmäßig in IServ, da dort kurzfristige Entscheidungen zur Umstellung auf Distanzunterricht bekannt gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Sybille Kulinna
Schulleiterin Grundschule Avenwedde Bahnhof
